AGB



Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Gesundes Leben - Verein zur Gesundheitspflege

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem gemeinnützigen Verein (im Folgenden „Verein“) und seinen Mitgliedern, Spendern und anderen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verein und seinen Vertragspartnern.

(2) Die AGB gelten auch für zukünftige Verträge zwischen dem Verein und seinen Vertragspartnern, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

(3) Abweichende oder ergänzende AGB des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Verein ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft im Verein kann jede natürliche oder juristische Person erwerben, die die Ziele des Vereins unterstützt.

(2) Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Verein zu richten. Der Verein entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.

(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zugang der Aufnahmebestätigung des Vereins beim Vertragspartner.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

(5) Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit schriftlich gegenüber dem Verein möglich.

(6) Der Verein kann ein Mitglied aus wichtigem Grund ausschließen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied

  • die Ziele des Vereins nicht unterstützt,
  • seinen Beitragspflichten nicht nachkommt,
  • sich vereinsschädigend verhält oder
  • gegen die Satzung oder die AGB verstößt.

(7) Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, gegen den Ausschluss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zugang des Ausschlussbescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Über den Widerspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.

§ 3 Beiträge

(1) Die Mitglieder des Vereins zahlen einen Beitrag. Die Höhe des Beitrags beträgt 90€.

(2) Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.

(3) Bei einer Änderung der Bankverbindung des Mitglieds hat dieses dem Verein die neue Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen.

(4) Kommt das Mitglied mit seinen Beitragszahlungen in Verzug, kann der Verein ihm den Zugang zu den Leistungen des Vereins sperren.

§ 4 Spenden

(1) Der Verein ist berechtigt, Spenden zu sammeln.

(2) Spenden können zweckgebunden oder ungebunden erfolgen.

(3) Der Verein verwendet die Spenden satzungsgemäß.

(4) Der Verein stellt den Spendern auf Wunsch eine Spendenbescheinigung aus.

§ 5 Leistungen des Vereins

(1) Der Verein bietet seinen Mitgliedern und anderen Vertragspartnern verschiedene Leistungen an.

(2) Die Leistungen des Vereins können sich insbesondere auf folgende Bereiche erstrecken:

  • Information und Beratung
  • Bildung und Weiterbildung
  • Freizeitgestaltung
  • Sport
  • Kultur

(3) Der Verein behält sich vor, seine Leistungen jederzeit zu ändern oder einzustellen.

§ 6 Haftung

(1) Der Verein haftet für Schäden, die er seinen Vertragspartnern schuldhaft zufügt, nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Haftung des Vereins für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ein Fall des § 276 BGB (Haftung für Körper- und Gesundheitsschäden) oder des § 823 BGB (Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit) vorliegt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Vereins.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

(2) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz des Vereins.